ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Performance Heroes Online GmbH für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten („AGB E-Mobilisten“)
Präambel
Die Performance Heroes Online GmbH (im Folgenden „Anbieter“), Betreiber der Webseite https://eautocashback.de, bietet in Kooperation mit der greenAir GmbH (im Folgenden „greenAir“) einen Service für die transparente und einfache Abwicklung des Treibhausgas-Quotenhandels (§§ 37a ff. BImSchG und 38. BImSchV) für Halter von reinen Batterie-Elektrofahrzeugen (im Folgenden „E-Mobilisten“).
Im Rahmen gesetzlich oder durch sonstige Vorschriften vorgesehener Möglichkeiten übernimmt der Anbieter in Kooperation mit greenAir die Vermarktung der Treibhausgas-Minderungen, welche einem reinen Batterie-Elektrofahrzeug gem. § 2 Abs. 3 38. BImSchV i.V.m. § 2 Nr. 2 Ladesäulenverordnung (im Folgenden “E-Fahrzeug”) gemäß § 7 der 38. BImSchV gesetzlich zugeordnet werden (im Folgenden “THG-Quote”).
Im Rahmen der Vermarktung der THG-Quoten sammelt und verarbeitet der Anbieter die erforderlichen Daten und Nachweise der E-Mobilisten und übermittelt diese an greenAir. Im Auftrag des Anbieters bündelt greenAir die THG-Quoten aller von E-Mobilisten über die Webseite https://eautocashback.de angemeldeter E-Fahrzeuge, handelt diese im eigenen Namen mit quotenverpflichteten Unternehmen (im Folgenden „Abnehmern“) und meldet den erfolgreichen Abschluss der THG Quotenhandelsverträge an das Hauptzollamt.
§ 1 Gegenstand des Vertrages, Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags zwischen dem Anbieter und dem E-Mobilisten ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten betreffend den Handel mit der ihm bzw. seinem E-Fahrzeug zugeordneten THG-Quote auf den Anbieter gemäß § 7 Absatz 5 S. 1 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem E-Mobilisten betreffend die Vermarktung der THG-Quote des E-Mobilisten. Es gelten ausschließlich die AGB des Anbieters. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB gelten nur dann, wenn der Anbieter diesen schriftlich zugestimmt hat.
(3) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem E-Mobilist vollzieht sich wie folgt:
- Indem der E-Mobilist sich auf der Webseite des Anbieters https://eautocashback.de durch Eingabe / Übermittlung der dort angefragten Informationen und Unterlagen registriert und die Registrierung durch einen Klick auf den Button „Absenden“ abschließt, gibt er ein bindendes Angebot zur Vermarktung der THG-Quote durch den Anbieter nach Maßgabe dieser AGB ab;
- Das Angebot des E-Mobilisten ist dabei jedoch nur dann wirksam, wenn
- der E-Mobilist im Rahmen der Registrierung der Geltung dieser AGB durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox zustimmt;
- der E-Mobilist Halter eines E-Fahrzeuges ist;
- das E-Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr noch kein Bestandteil eines THG-Quotenhandels war, bzw. noch kein solcher Antrag – sei es durch den E-Mobilist oder durch eine andere Person – an das Umweltbundesamt gestellt wurde; und
- die Angaben, welche der E-Mobilist im Rahmen der Registrierung tätigt, zutreffend und vollständig sind, sowie dass die gem. § 2 Absatz 2 hochzuladenen Nachweise lesbar und echt sind.
- Hat der E-Mobilist ein wirksames Angebot abgegeben, nimmt der Anbieter dieses dadurch an, dass der Anbieter dem E-Mobilisten die erfolgreiche Registrierung mittels einer Bestätigungs-E-Mail an die vom E-Mobilisten im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Das Angebot des E-Mobilisten gilt in dem Zeitpunkt als angenommen, in welchem ihm die Bestätigungs-E-Mail des Anbieters zugegangen ist.
(4) Der E-Mobilist kann den Registrierungsvorgang jederzeit abbrechen, indem er das Browserfenster schließt oder den Registriervorgang nicht mit einem klick auf den Button „Absenden“ beendet. Mit der Registrierung bzw. durch den Vertragsschluss entstehen für den E-Mobilisten keine Kosten. Soweit die Anmeldung von E-Fahrzeugen zu privaten Zwecken erfolgt, wird der E-Mobilist auch als Privatnutzer bezeichnet. Erfolgt die Anmeldung von E-Fahrzeugen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, wird der E-Mobilist auch als Gewerbenutzer bezeichnet.
(5) Der E-Mobilist versichert im Rahmen des Registrierungsprozesses, dass er entweder (a) Verbraucher (Privatnutzer) im Sinne des § 13 BGB ist, oder (b) Unternehmer (Gewerbenutzer) im Sinne des § 14 BGB ist, die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG auf ihn zutrifft und er nicht gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung selbiger verzichtet hat.
(6) Der E-Mobilist ist verpflichtet, dem Anbieter über eine Änderung seiner angegebenen Daten (z.B. Anschrift, E-Mail, Bankdaten) umgehend zu informieren.
§ 2 Pflichten des E-Mobilisten, Berechtigungen des Anbieters
(1) Der E-Mobilist ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung auf der Webseite https://eautocashback.de eine gut leserliche Kopie der Vorder- und der Rückseite der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I des angemeldeten E-Fahrzeug zu übermitteln (hochzuladen); sofern die Kopie unleserlich ist und der E-Mobilist auch nach Aufforderung durch den Anbieter keine leserliche Kopie der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I übermittelt, gilt der Vertrag mit Ablauf der Frist zur Übermittlung des Nachweises als beendet. Soweit aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Vorgaben weitere Nachweise erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, auch diese Nachweise in der jeweils geforderten Form an den Anbieter zu übermitteln. Der E-Mobilist versichert, dass er alle Informationen und Nachweise nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu angibt / übermittelt und diese von ihm oder einem Dritten nicht verfälscht oder manipuliert worden sind.
(2) Der E-Mobilist bestimmt ab dem Jahr 2022 den Anbieter für die Laufzeit dieses Vertrages (siehe insoweit § 8) für die Ladestrommengen seines/r E-Fahrzeuges als Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG. Der Anbieter nimmt diese Bestimmung an.
(3) Der E-Mobilist verpflichtet sich auf Aufforderung in jedem neuen Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen und zu bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Fahrzeugs ist. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig hinweisen.
(4) Der E-Mobilist versichert, dass er für die Laufzeit dieses Vertrages, keine andere Person als Dritten bestimmt hat oder bestimmen wird, an seiner Stelle am Handel mit THG-Quoten teilzunehmen und, dass der Anbieter über die THG-Quote uneingeschränkt verfügen kann und die THG-Quote nicht anderweitig abgetreten, verpfändet oder gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über diese verfügt worden ist.
(5) Der E-Mobilist stimmt der Anmeldung des E-Fahrzeugs und der Übermittlung der entsprechenden THG-Quoten und notwendigen Unterlagen an das Umweltbundesamt durch den Anbieter, bzw. durch greenAir im Auftrag des Anbieters, zu.
(6) Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein E-Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als den Anbieter, oder ein vom Anbieter bestimmter Dritter, als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist der Anbieter berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und E-Fahrzeug zu verweigern bzw. zurückzufordern. Der Anbieter wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 in Rechnung zu stellen.
(7) Der E-Mobilist darf nur solche E-Fahrzeuge registrieren, für welche er selbst als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist. Sofern das E-Fahrzeug auf den Arbeitgeber des E-Mobilisten zugelassen ist, kann der E-Mobilist auch dieses E-Fahrzeug registrieren, wenn der Arbeitgeber des E-Mobilisten die Erlaubnis zur Abgabe der THG-Quote erteilt hat und der E-Mobilist diese Erlaubnis an den Anbieter übermittelt. Die Erlaubnis ist vom Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist, zu unterzeichnen. Die Erlaubnis des Arbeitgebers ist dem Anbieter in jedem neuen Kalenderjahr bis spätestens zum 31. Januar zu bestätigen; die Bestätigung ist vom Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens, auf welches das Fahrzeug zugelassen ist, zu unterzeichnen und dem Anbieter zu übermitteln.
(8) Der E-Mobilist darf nur reine Batterie-Elektrofahrzeuge registrieren.
(9) Der E-Mobilist haftet für alle Schäden, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass der E-Mobilist vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat oder falsche Nachweise eingereicht hat. Der E-Mobilist haftet ebenfalls für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden die dadurch entstehen, dass eine Abtretung in Textform für den Fall fehlt, dass der E-Mobilist E-Fahrzeuge von Haltern anmeldet, die ihn zum Dritten i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt haben. Eine darüberhinausgehende gesetzlich vorgesehene Haftung bleibt unberührt.
§ 3 Entgelt für die Übertragung (Vergütung)
(1) Der E-Mobilist erhält für jedes von ihm registrierte und in der Auftragsbestätigung erfasste E-Fahrzeug vom Anbieter eine jährliche Vergütung für die Übertragung seiner Rechte aus dem Handel mit der THG-Quote nach Maßgabe der folgenden Absätze. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist diese in der ausgezahlten Vergütung enthalten.
(2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der vom E-Mobilisten im Rahmen der Registrierung gewählten Auszahlungsoption:
- Fixe Vergütung / Fix-Modell. Unabhängig vom Zeitpunkt und dem konkreten Erlös im Rahmen des Verkaufs der THG-Quote des E-Mobilisten hat dieser Anspruch auf eine feste Vergütung von EUR 255,00
- Variable Vergütung / Flex-Modell. Beim Flex-Modell partizipiert der E-Mobilist direkt an dem tatsächlichen Erlös aus dem Verkauf der von ihm zur Vermarktung übertragenen THG-Quote. Der tatsächliche Erlös für die Vermarktung der THG-Qoute basiert auf dem tagesaktuellen Kurs für die THG-Quote am Tag der Veräußerung. Der tatsächliche Erlös wird zu 75% an den E-Mobilisten ausgezahlt (im Folgenden „tatsächlicher Auszahlungsbetrag“); 25 % des tatsächlichen Erlöses behält der Anbieter als Gegenleistung für seine Dienste ein.
ACHTUNG: Je nach Marktlage und tagesaktuellen Wert des THG-Quoten-Zertifikats kann es sein, dass der tatsächliche Auszahlungsbetrag höher, aber auch niedriger ist als die fixe Vergütung.
(3) Die Fälligkeit der Vergütung ist davon abhängig, welches Vergütungsmodell der E-Mobilist gewählt hat. Die Fixe Vergütung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe a)) ist 24 Stunden nach vollständigem Abschluss der Registrierung auf der Webseite des Anbieters zur Auszahlung an den E-Mobilisten fällig; dies gilt jedoch nur, wenn der E-Mobilist auf sein Widerrufsrecht verzichtet und der sofortigen Ausführung des Vertrags zugestimmt hat, andernfalls wird die Vergütung 24 Stunden nach Ablauf des Widerrufsrechts zur Auszahlung fällig. Die Variable Vergütung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b)) ist 18 Wochen nach Abschluss der Registrierung auf der Webseite des Anbieters zur Auszahlung an den E-Mobilisten fällig, nicht jedoch, bevor die THG-Quote auch tatsächlich von einem Abnehmer erworben und der Kaufpreis für die THG-Quote an den Anbieter ausgezahlt wurde. Solange und soweit der E-Mobilist seinen Verpflichtungen aus § 2 nicht nachgekommen ist wird die Vergütung nicht fällig, bzw. ist die Fälligkeit gehemmt; ein Verzug des Anbieters ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(4) Soweit dem E-Mobilisten im Rahmen der Registrierung mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der E-Mobilist frei zwischen diesen wählen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem E-Mobilisten verschiedene Auszahlungsoptionen anzubieten.
(5) Alle Auszahlungen an den E-Mobilisten werden entsprechend der vom E-Mobilisten gewählten Auszahlungsmethode geleistet und auf sein Bankkonto überwiesen. Eine Überweisung kann nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen. Der Anbieter ist nicht haftbar für fehlerhafte Auszahlungen, die daraus resultieren, dass der E-Mobilist im Rahmen der Registrierung im Zusammenhang mit der Auszahlungsmethode falsche Daten eingegeben hat. Sofern die vom E-Mobilisten gewählte Auszahlungsmethode aufgrund technischer oder sonstiger Probleme seitens des Anbieters der Auszahlungsmethode nicht oder nur mit übermäßigem Aufwand zur Verfügung steht, hat der E-Mobilist eine alternative Zahlungsmethode zu benennen.
§ 4 Quotenhandel
(1) Der Anbieter ist auf Grundlage des Vertrages zwischen ihm und dem E-Mobilisten berechtigt, die dem angemeldeten/registrierten E-Fahrzeug zugeordnete THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer (i.S. § 37s Abs. 1 BImSchG) zu vermarkten. Der Anbieter ist weiter berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen ihm und dem E-Mobilisten auf greenAir zu übertragen und greenAir mit der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen AGB zu beauftragen. Der E-Mobilist stimmt dieser Abtretung /Übertragung der Rechte und Pflichten auf greenAir zu. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, seinerseits einen Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG zu bestimmen, welcher die den angemeldeten E-Fahrzeug zugeordnete THG-Quote sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte vermarktet. Der Quotenhandel erfolgt durch Übertragung der Erfüllungspflichten von Abnehmern gem. § 37a Abs. 6 BImSchG auf den Anbieter, bzw. auf einen vom Anbieter beauftragen Dritten.
(2) Dem Anbieter steht ein Ermessen über die Art und Weise und Zeitpunkt des Quotenhandels zu.
§ 5 Haftung, Befreiung von der Leistungspflicht
(1) Für etwaige Schäden, die dem E-Mobilisten im Rahmen der Abwicklung des Vertrages entstehen haftet der Anbieter nur, wenn es sich um einen Schaden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Der Anbieter haftet auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung des Vertragsverhältnisses prägt und auf die der E-Mobilist vertrauen darf.
(2) Etwaige weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen (z. B. nach TMG oder vergleichbaren Normen) bleiben unberührt.
(3) Soweit eine Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe des Anbieters sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes hiervon bleiben unberührt.
(5) Der Anbieter ist im Falle von Störungen und Unterbrechungen von Netz-, Kommunikations- und Computersystemen, die nicht von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten betrieben werden, oder von Störungen und Unterbrechungen sonstiger Einrichtungen und Systeme, die nicht von ihm oder einem von ihn beauftragten Dritten betrieben werden, deren Nutzung aber für die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung oder für die Erstellung der Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt erforderlich ist, für die Dauer der Störung oder Unterbrechung von seinen Leistungspflichten befreit.
§ 6 Datenschutz, Einwilligung zur Datenübermittlung
(1) Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und dem Anbieter geschlossenen Vertrags verarbeitet der Anbieter die personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Zur Vertragserfüllung setzt der Anbieter Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind. Als Dienstleister wird insbesondere greenAir eingesetzt. Der E-Mobilist willigt in die Übermittlung aller von ihm an den Anbieter mitgeteilten personenbezogenen Daten an greenAir ein.
(3) Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt in elektronischer Form.
§ 7 VERTRAGSLAUFZEIT
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 WIDERRUFSRECHT
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Performance Heroes Online GmbH, Conventstraße 12, 22089 Hamburg, Telefax: 040/181350311, E-Mail: kontakt@performanceheroes.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das am Ende dieser AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
WIDERRUFSFOLGEN
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Performance Heroes Online GmbH
Conventstraße 12
22089 Hamburg
Telefax: 040/181350311
E-Mail: kontakt@performanceheroes.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Soweit in diesen AGB auf Paragraphen, Absätze, Nummern oder Buchstaben verwiesen wird und eine Angabe eines bestimmten Gesetzes / Verordnung fehlt, bezieht sich der Verweis auf den jeweiligen Paragraphen, Absatz, Nummer oder Buchstaben dieser AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
(4) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Hamburg.
(5) Der Anbieter kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
(6) Hinweis zu Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.